Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  64  —

Provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Rarienwerder.

Obligation

dbes

Conitzer  Kreises  U.  Emission

über  100  Thaler  Preußisch  Kur  ant.

Auf  Grund  der  unterm  ..  ...  ..  ..  .  bestaͤtigten  Kreistags-Beschluͤsse  vom
9.  Juni  1864.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  40,000  Thalern  bekennt
sich  die  staͤndische  Kommission  fuͤr  den  Chausseebau  des  Conitzer  Kreises  Namens
des  Kreises  durch  diese,  fuͤr  jeden  Inhaber  guͤltige,  Seitens  des  Glaͤubigers
unkuͤndbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von  Einhundert  Thalern
Preußisch  Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fuͤnf
Prozent  jaͤhrlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  vierzig  Tausend  Thalern  geschleht
nach  Ablauf  von  fünf  Jahren  nach  Ausgabe  der  Obligationen  allmdlig  aus
einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von  wenigsiens  Einem  Prozent
des  Kapitals  jährlich,  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.


Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schulbverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  von  dem  an  iheben  Zeitpunkte
ab  in  dem  Monate  Januar  jedes  Jahres.  Der  Kreis  behaͤlt  sich  jedoch  das
Recht  vor,  den  Tilgungsfonds  durch  groͤßere  Ausloosungen  z  verstärken,  sowie
säimmtliche  noch  umlaufende  Schuldverschrecbungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,
  sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung
ihrer  Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die
Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.

Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor
dem  Jahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Marienwerder,
  sowie  in  einer  ebendaselbst  erscheinenden  Zeitung.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjahrlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldeerschreibung,

ei