Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und Einen Monat vor dem 
Zahlungstermine, also in den Monaten Januar, April und Juni, in dem Amts- 
blatte der Koͤniglichen Regierung zu Marienwerder, im oͤffentlichen Anzeiger des 
Kniglich Preußischen Staats-Anzeigers und in dem Kreisblatte des Graudenzer 
eises. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse zu Graudenz, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Falligkeirscermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Belrag vom Kapi- 
tale abgezogen. 
ie gekündigten Kapitalbetrdge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, ver- 
jähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld= 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Theil I. Titel 51. &. 120. seqdu. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Graudenz. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch 
soll demjenigen, welcher den Verlusti von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den slattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schulpoerschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. « » 
MitdieserSchuldverschreibunqsindhalbjährigestkuponsth....... 
desJahres..». ausgegeben. Fuͤr die weitere Zeit werden Zinskupons auf 
fuͤnfjaͤhrige Perioden ausgegeben. · 
DieAusgabeeinetneuenZinsIupons-SerieerfolgtbeidethecssKommunal- 
kassezquaudenzgegenAblieferungdesdetälterensinskuponö-Sekiebei- 
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. ç 
Lur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Graudenz, den. n. 18. 
Die ständische Finanzkommission im Graudenzer Kreise. 
(Nr. 6020. 12° Pro-
	        
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