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(Nr 6050.) Allerhschster Erlaß vom 6. Maͤrz 1865., betrefsend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Lublinitz über Koschentin nach Ludwigsthal, im Kreise kublinitz, Regierungsbezirk
Oppeln.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Kreis-Chaussee von Lublinitz über Koschentin nach Ludwigsthal im Kreise Lublinitz,
Regierungsbezirk Oppeln, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem
zenanmten Kreise das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen beflehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise
egen Uebernahme der künftigen chansseemägigen Unterhaltung der Straße das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Beslimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 6. März 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Xr. 6050—6051I.) (Nr. 6051.)