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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg.
Obli gation
des Rösseler Kreises
Liti. .. ... .ii-ie
über Thaler Preußisch Kurank.
Auf Grund des unterm . . . . . ... bestaͤtigten Kreistagsbeschlusses vom
8. November 1864. und des Allerhoͤchsten Privilegiums vom ...... .........
wegen Aufnahme einer Schuld von 20,000 Thalern bekennen sich die Kreisstaͤnde
des Kreises Roͤssel Namens des genannten Kreises durch diese, fuͤr jeden In-
haber guͤltige, Seitens des Glaͤubigers unkuͤndbare Verschreibung zu einer Dar-
lehnsschuld von ... ... Thalern Preußisch Kurant, nach dem gesetzlich bestehen-
den Münzfuße, welcher Betrag für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 20,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1866. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von zwanzig Jahren mit
wenigstens 1000 Thalern jährlich, welche vom Kreise aufgebracht werden.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter
Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an
welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt-
machung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine
in dem Preußischen Staats-Anzeiger, den Amrsblttern der vier Königlichen Re-
gierungen der Provinz Preußen, in einer zu Königsberg erscheinenden Zeitung
und in dem Rösseler Kreisblarte.
Bis z; dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen JZinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse zu Rössel, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Faͤlligkeitstermins folgenden Zeit. M
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