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Benennung der Gegenstände.
Abfälle:
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne);
von Glashütten, auch Scherben von Glas= und Thonwaaren;
von der Wachsbereitung; von Salzsiedereien die Murterlauge;
von Seifensiedereien die Unterlauge; von Gerbereien das Leim-
leder, auch abgenutzte alte Lederstücke und sonstige, lediglich zur
Leimfabrikarion geeignete Lederabfällll.
b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes;
Thierflechsen; Treber; Branntweinspülig; Spreu; Kleie; Stein-
kohlenasche; Dunger, thierischer und andere Düngungsmittel,
als: ausgelangte Asche, Kalk4dscher, Knochenschaum oder Zucker-
ecde.........................·.............................
Anmerk. zu b. Kuͤnstliche Duͤngungsmittel und Düngesalz werden auf besondere
rlaubniß, und letzteres nur unter Kontrole der Verwendung
zollfrei zugelassen.
c) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes Halbzeug aus
Lumpen oder anderen Materialien, fuͤr die Papierfabrikation;
Papierspaͤne; Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte Fischer-
netze, altes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte Charpie. . . ...
Anmerk. Abfaͤlle, welche nicht besonders genannt sind, werden wie die Roh-
stoffe, von welchen sie herstammen, behandelt.
Baumwolle und Baumwollenwaaren:
a) 1) Baumwolle, rohe, kardätschte, gekämmte, gefärbte
2) Baumwollwatteeeoeoee:
b) Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen, Seide,
Wolle oder anderen Thierhaaren:
1) ein= und zweidrähtiges,
a) roosss ................... .. . .