Benennung der Gegenstände.
V
c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Kartof-
feln; Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch
in Toͤpfen oder Kuͤbeln; Heu; Stroh; Schilf ................
10.Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirrrnrn.
Anmerk. zu a. Bei loser Verpackung werden zu 1 Jtr. veranschlagt:
53 Preußische
67 Altbayerische Kubikfuß.
44 Rheinbayerische
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur mit
abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster= und
Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz
weiß).....·..·............................................
c) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes,
massives weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von
Glas; Glasknöpfe, Glasperlen, Glasschmelztt
d) Spiegelglas:
1) rohes, ungeschlisfesssss ...
2) geschliffenes, belegt oder unbellgtttt
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der
Form: Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. falen
Anmerk. zu c. und e. Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne
Unterschied der Farbe, zur Perlenbereitung und Kunst-
glasbldserei, auch Glasurmassee
11.Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41. genannten, so-
wie Waaren aus solchen Thierhaaren; Menschenhaare; Federn
und Borsten:
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten,
gefärbt, auch in Lockenform gelegt; Schreibfedern (Federspulen),
rohe und gezogen. #####O ö!9