Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 274 — 
(Nr. 6066.) Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1865., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte an den Major a. D. von Tiele-Winkler auf Michowitz 
im Kreise Beuthen zu dem von demselben beabsichtigten Bau einer Chaussee 
vom Jollhause Ober-Lagiewnik durch das Dorf gleichen Namens und 
die Kolonie Brzezina bis zum Anschluß an die Gleiwitz-Königshütter 
Chaussee bei Lipine. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem 
Major a. D. von Tiele-Winkler auf Michowitz im Kreise Beuthen des Regie- 
rungsbezirks Oppeln beabsichtigten Bau einer Chaussee vom Jollhause Ober- 
Lagiewnik durch das Dorf gleichen Namens und die Kolonie Brzezina bis zum 
Anschluß an die Gleiwitz-Königshütter Chaussee bei Lipine genehmigt habe, ver- 
leihe Ich hierdurch dem Unternehmer, Major a. D. von Tiele-Winkler auf 
Michowitz, das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund- 
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs= 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Unter- 
nehmer gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Scaats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in dem- 
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die 
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Besiimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 3. April 1865. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6007.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.