Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6067.) Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1665., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von Münsterbusch über Büsbach, Dorf und Breinigerheide nach 
Cornelimünster im Regierungsbezirk Aachen. 
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde- 
Chaussee von Münsterbusch an der von Aachen nach Stolberg führenden so- 
genannten Cockerillstraße über Büsbach, Dorf und Breinigerheide nach Cor- 
nelimünsler im Regierungsbezirk Aachen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
den Gemeinden Büsbach und Cornelimünster das Expropriationsrecht für die 
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Jch den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen 
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 3. April 1865. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6067—6069.) 362 (Nr. 6068.)
	        
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