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(Nr. 6067.) Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1665., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Münsterbusch über Büsbach, Dorf und Breinigerheide nach
Cornelimünster im Regierungsbezirk Aachen.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-
Chaussee von Münsterbusch an der von Aachen nach Stolberg führenden so-
genannten Cockerillstraße über Büsbach, Dorf und Breinigerheide nach Cor-
nelimünsler im Regierungsbezirk Aachen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
den Gemeinden Büsbach und Cornelimünster das Expropriationsrecht für die
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Jch den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 3. April 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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