Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz Preußen, RNegierungsbezirk Königeberg. 
Obligation 
des Rastenburger Kreises 
Littr.. M .... 
über .. Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund der unterm ........... .... bestätigten Kreistags-Beschlüsse vom 
7. Juli 1864. wegen Aufnahme einer Schuld von 263,200 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für die Chausseebauten und für die Beschaffung 
des Grund und Bodens für die Ostpreußische Südbahn im Rastenburger Kreise 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-= 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld voo . Tha- 
lern Preußisch Kuranr, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf 
Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von zweihundert drei und sechszig Tau- 
send zweihundert Thalern geschieht vom Jahre 1866. ab allmälig innerhalb eines 
Jeitraums von acht und dreißig Jahren aus einem zu diesem Vechufe gebildeten 
Tilgungsfonds von wenigstens 5 Prozent des gesammten Kapicals jährlich, 
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldoerschreihungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem 
Monate Februar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden 
unter Bezeichaung hhrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, 
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und Einen Monat vor 
dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königs- 
berg, sowie in dem Rastenburger Kreisblatte und in dem Königlichen Staaks- 
Anzeiger. 
. Bis r dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjdhrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Rastenburg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zelit. 
(Nr. 6072.) 387 Mit
	        
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