Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

IV

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1865.

 

Datum
bes

Gesetzes  2c.

Ausgegeben
zu
Berlin.

Inh  a  l  t.

Nr.
bes
Stücks.

Nr.
des
Gesetzes.

Seite.

 

1864.
28.  Juni.

11.  Juli.

14.  August.

22.

1.  Septbr.

 

1865.
16.  Juni.

14.  Febr.

17.  August.

31.  Oktbr.

 

Vertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Baden,  Kurhessen,

  den  bei  dem  Thuringischen  Joll-  und
Handelsvereine  betheiligten  Staaten,  Braunschweig
  und  der  freien  Stadt  Frankfurt,  die
Fortdauer  des  Zoll=  und  Handelsvereins
betreffend.

Uebereinkunft  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Baden,
  Kurhessen,  den  zum  Thüringischen  Jollund
  Handels-Vereine  gehörigen  Staaten,  Braunschweig
  und  der  freien  Stadt  Frankfurt,  wegen
Besteuerung  des  Rübenzuckers.

Vertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  den  zum
Thüringischen  Joll=  und  Handelsvereine  verbundenen
  Staaten  und  Braunschweig  über
de-  leiche  Besteuerung  innerer  Erzeugnisse.


Vertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Kurhessen,
den  zum  Thüringischen  Joll=  und  Handelsvereine
  verbundenen  Staaten  und  Braunschweig
  über  den  Verkehr  mit  Tabak  und
Wein.

Vertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Baden,  Kurhessen,
  den  bei  dem  Thüringischen  Joll=  und
Handelsvereine  betheiligten  Staaten,  Braunschweig
  und  der  freien  Stadt  Frankfurt  einerseits,
  und  Hannover  sowie  Oldenburg  andererseits,
  betreffend  den  Beitritt  Hannovers  und
Oldenburgs  zu  dem  Jollvereinigungs=Vertrage
  vom  28.  Juni  1864.  und  zu  dem
Vertrage  über  den  Verkehr  mit  Tabak  und
Wein  von  demselben  Tage.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Genehmigung
zur  Anlage  einer  Eisenbahn  von  Styrum
nach  Ruhrort.

Konvention  zwischen  Preußen,  Baden,  Belgien,
Dänemark,  Spanien,  Frankreich,  dem  Großherzogthum
  Hessen,  dem  Königreich  Italien,  den
Niederlanden,  der  Schweizersfchen  Eidgenossenschaft
  und  Würktemberg,  betreffend  die  Linderung
des  Looses  der  im  Felddienste  verwundeten
Militairpersonen.

Rezeß  über  die  Aufbringung  der  Parochiallasten
  in  den  Oblrlauft  er  gemischten  Grenzparochicen
  Nieda  und  Königswartha.

 

 

23.

49.

 

6095.
i##unl.)

6095.
Anl.

6010.

6143.

6202.
Anl.

 

523-528.

527.528.

529-535.

535-538.

538-541.

841-850.

1029-1032.