Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1865.
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inh a l t.
Nr.
bes
Stücks.
Nr.
bes
Gesetzes.
Seite.
1864.
12. Oktbr.
12.
21. Novbr.
28.
5. Dezbr.
12.
1865.
16. Juni.
16.
14. Jant.
23.
8. Febr.
Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover,
Baden, Kurhessen, den bei dem Thüringischen
Joll= und Handelsvereine betheiligten Staaten,
Braunschweig, Oldenburg und der freien Stadt
Franksurt einerseits, und Bayern, Württemerg,
Großherzogthum Hessen und Nassau
andererseits, betressend den Beitritt Bayerns,
Württembergs, des Großherzogthums Hessen
und Nassaus zu den Zollvereinigungs=Verträgen
vom 28. Juni und 11. Juli 1864.
Uebereinkunft über die Schifffahrtsabgaben
auf dem Rheine, nebst Tarif.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber
lautender Kreisobligationen des Stuhmer
Kreises im Betrage von 40,000 Thalern.
Privilegium wegen Ausgabe von 45,000 Tbalern
auf den Inhaber lautender Kreisobligationen
des Königsberger kandkreises.
Allerhöchster Erlatz, betreffend die Verleihung der
flskalischen Vorrechte für den Bau und die
Unterboltung einer Gemeinde-Chaussee von
Münster über Wolbeck nach der Hamm-Warendorfer
Chaussee bei Freckenhorst, in den Kreisen
Münster und Warendorf, sowie einer Gemeinde-Chaussee
von Münster über Roxrel und
avixbeck nach Billerbeck, in den Kreisen
ünster und Coesfeld, an die Gemeinden
Wiegbold-Wolbeck und Kirchspiel Wolbeck,
sowie an die Gemeinden Ueberwasser, Rorel,
Havixbeck und Kirchspiel Billerbeck.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die
Unterhaltung einer Chaussee zwischen den
Kreisstädten Sagan im Regierungbezirt kLieg-—
und Sorau im Regierungsbezirk Frankurt.
Privilegium wegen Ausgabe aus den Inhaber
lautender Obligationen der Stadt Saarbrücken
im Betrage von 75,000 Thalern.
Pirivilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber
lautender Kreis-Obligationen des Conitzer
Kreises II. Emisslon im Betrage von
40,000 Thalern.
23.
23.
6099.
6100.
5991.
5992.
5994.
5998.
541-544.
544-546.
59.
12.
57-62.
63-66.