Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Formular A. 
Dem N., welcher als (Woll-Fabrikant) in FJ. ehet ist, wirb hierdurch Be- 
ansäßig 
hufs seiner Gewerbe-Legitimation bei den einschlägigen französischen Behörden bescheinigt, daß 
er für sein vorgedachtes Gewerbe im hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Steuern zu ent- 
richten hat. 6 
Dies Zeugniß ist gültig auf .. .. Monat. 
Ort. Datum. Firma der Behörde. 
Personal · Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Formular B. 
Dem N.) welcher als Handlungs-Commis in Diensten des zu N. tablirten Handels- 
hauses (oder der Fabrik) des Herrn JN. steht, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbe-Legiti- 
mation bei den einschlägigen französischen Behörden bescheinigt, daß das ebengedachte Han- 
delshaus (die ebengedachte Fabrik- Anstalt) für seinen (ihren) Gewerbebetrieb im hiesigen 
. Lande die gesetzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat. 
Dies Zeugniß ist gültig auflçMonat. 
Personal- Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Formular C. 
Dem Herrn N.) Fabrik-Inhaber zu N. (oder Handels-Reisenden in Diensten des N. zu N.) 
wird hierdurch, auf den Grund des beigebrachten, von der französischen Behörde unterm 
..... tcn......ausgcfcrtigtcuGewerbeichitimatious-Zcugnisse8,bieBefugnißer- 
theilt: in den (Königlich Preußischen) Landen für das von ihm (seinem obengedachten Prin- 
zipal) betriebene Geschäft Waarenbestellungen aufzusuchen und Waarenankäufe zu machen. 
Derselbe darf jedoch von den Waaren, auf welche er Bestellung suchen will, nur 
Proben, aufgekaufte Waaren aber darf er gar nicht mit sich herumführen, letztere muß er 
vielmehr frachtweise an ihren Bestimmungsort befördern lassen. 
Richt minder ist ihm verboten, Kommissionen für andere als seine eigene (seines 
vorgedachten Prinzipals) Rechnung aufzusuchen. 
Gegenwärtige Ermächtigung ist gültig auf die Dauer von .... Monaten, also 
bis zum ... ... ·- 
Ort. Datum. Firma der Behörde. 
Personal-Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Jahrgang 1665. (Nr. 6086—007.) "6 63 
 
	        
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