Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6009.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  28.  Dezember  1864.,  betreffend  die  Verleihung  der  fis.
kalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Kreis-Chaussee
von  der  Waldenburg-Tannhausener  Staatsstraße  bei  Reußendorf  über
Wldchen  nach  der  Tannhausen-Schweidnitzer  Staatsstraße  bei  Erlenbusch,
im  Kreise  Waldenburg,  Regierungsbezirk  Breslau.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Kreis-Chaussee
  von  der  Waldenburg-Tannhausener  Staatsstraße  bei  Reußendorf  über
Waldchen  nach  der  Tannhausen-Schweidnitzer  Staatsstraße  bei  Erlenbusch,  im
Kreise  Waldenburg,  Regierungsbezirk  Breslau,  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch
  dem  Kreise  Waldenburg  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee
erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebauund
  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden
  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  dem  Kreise
Waldenburg  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der
Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen
des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich
  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie
der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen
  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch
verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld  -Tarife  vom  29.  Februar  1840.
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte
Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gezenwartige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  oͤffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  28.  Dezember  1864.
Wilhelm.
o.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Bürsan  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).