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(Nr. 6088.) Allerhöchster Eklaß vom 8. Mai 1865., betreffend die Anlage einer für Perde-
betrieb einzurichtenden Eisenbahn von dem Walzwerke Thiery ainé &
Michel Thiery, sowie don den Anlagen der Kohlengewerkschaft Meiderich
nach der Haltestelle Meiderich der Ruhrorter Zweigbahn.
Gsch will nach Ihrem Antrage vom 30. April d. J. zu der von den Besitzern
des Walzwerkes Thiery aind & Michel Thiery, sowie von der Kohlengewerk-
schaft Meiderich beabsichtigten Anlage einer für Perdebetrieb einzurichtenden
Verbindungsbahn von den Werken derselben nach der Haltestelle Meiderich der
Ruhrorter Zweigbahn hierdurch Meine Genehmigung unter der Bedingung
ertheilen, daß anderen Unternehmern sowohl der Anschluß an die neue Anlage
mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende,
eventuell von Ihnen feslzusetzende Fracht= oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt.
Zugleich bestimme Ich bei Rückgabe des Situationsplanes, daß die in dem
Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen
Vorschriften über die Expropriation auf das Unternehmen Anwendung finden
sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu publiziren.
Berlin, den 8. Mai 1865.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Balln, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).