Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6088.) Allerhöchster Eklaß vom 8. Mai 1865., betreffend die Anlage einer für Perde- 
betrieb einzurichtenden Eisenbahn von dem Walzwerke Thiery ainé & 
Michel Thiery, sowie don den Anlagen der Kohlengewerkschaft Meiderich 
nach der Haltestelle Meiderich der Ruhrorter Zweigbahn. 
Gsch will nach Ihrem Antrage vom 30. April d. J. zu der von den Besitzern 
des Walzwerkes Thiery aind & Michel Thiery, sowie von der Kohlengewerk- 
schaft Meiderich beabsichtigten Anlage einer für Perdebetrieb einzurichtenden 
Verbindungsbahn von den Werken derselben nach der Haltestelle Meiderich der 
Ruhrorter Zweigbahn hierdurch Meine Genehmigung unter der Bedingung 
ertheilen, daß anderen Unternehmern sowohl der Anschluß an die neue Anlage 
mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende, 
eventuell von Ihnen feslzusetzende Fracht= oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. 
Zugleich bestimme Ich bei Rückgabe des Situationsplanes, daß die in dem 
Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen 
Vorschriften über die Expropriation auf das Unternehmen Anwendung finden 
sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu publiziren. 
Berlin, den 8. Mai 1865. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
  
Balln, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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