Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6088.)  Allerhöchster  Eklaß  vom  8.  Mai  1865.,  betreffend  die  Anlage  einer  für  Perdebetrieb
  einzurichtenden  Eisenbahn  von  dem  Walzwerke  Thiery  ainé  &
Michel  Thiery,  sowie  don  den  Anlagen  der  Kohlengewerkschaft  Meiderich
nach  der  Haltestelle  Meiderich  der  Ruhrorter  Zweigbahn.

Gsch  will  nach  Ihrem  Antrage  vom  30.  April  d.  J.  zu  der  von  den  Besitzern
des  Walzwerkes  Thiery  aind  &  Michel  Thiery,  sowie  von  der  Kohlengewerkschaft
  Meiderich  beabsichtigten  Anlage  einer  für  Perdebetrieb  einzurichtenden
Verbindungsbahn  von  den  Werken  derselben  nach  der  Haltestelle  Meiderich  der
Ruhrorter  Zweigbahn  hierdurch  Meine  Genehmigung  unter  der  Bedingung
ertheilen,  daß  anderen  Unternehmern  sowohl  der  Anschluß  an  die  neue  Anlage
mittelst  Zweigbahnen,  als  auch  die  Benutzung  der  ersteren  gegen  zu  vereinbarende,
eventuell  von  Ihnen  feslzusetzende  Fracht=  oder  Bahngeldsätze  vorbehalten  bleibt.
Zugleich  bestimme  Ich  bei  Rückgabe  des  Situationsplanes,  daß  die  in  dem
Gesetze  über  die  Eisenbahn-Unternehmungen  vom  3.  November  1838.  ergangenen
Vorschriften  über  die  Expropriation  auf  das  Unternehmen  Anwendung  finden
sollen.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zu  publiziren.
Berlin,  den  8.  Mai  1865.

Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  offentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

 

Balln,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).