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(Nr. 6090.) Allerhoͤchster Erlaß vom 1. Mai 1865., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee
von Wittstock über das Stift Heiligengrabe nach Pritzwalk, im Kreise
Ostpriegnitz, Regierungsbezirk Potsdam.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Wittstock über das Stift Heiligengrabe nach Pritzwalk, im Kreise
Ostpriegnitz, Regierungsbezirk Potsdam, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
den Stadtgemeinden Winsoc und Peitzwalk das Expropriationsrecht für die
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materlalien, nach Maaßgabe der für
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich den genannten Stadtgemeinden gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemaäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staatz-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu-
sätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 1. Mai 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6091.)