Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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bung, bei der Stadt-Kämmereikasse zu Bromberg mit dem Eintritt des Faͤllig- 
keitstermins. 
Die Zinsen können jedoch auch in Berlin an dem in den vorgedachten 
öffentlichen Bekanntmachungen jedesmal zu bezeichnenden Orte in den Falligkeits-= 
terminen erhoben werden. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehörigen Jinskupons der späteren Füälligkeicstermine 
rückzuliefern= Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nach Ablauf des Jahres, in welchem sie fallig geworden, nicht erhobenen Zinsen, 
verjahren zu Gunsten der Stadtgemeinde Bromberg. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Thl. I. Tit. 51. S. 120. ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bromberg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei dem Magistrate in Bromberg anmeldet und den slatt= 
gehabten Bess der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder 
sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Be- 
krag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen 
Quittung ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjahrliche Zinskupons bis zum 
ll—een 186 ausgegeben; für die weitere Zeit werden JZinskupons 
für fünfj4hrige Perioden ausgegeben werden. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Stadtkämmerei- 
Kasse in Bromberg gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. 
Beim Verlusle des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins- 
kupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung 
rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Bromberg mit ihrem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Bromberg, den nn . . . .. 18.. 
Der Magistrat der Regierungsbezirks-Stadt Bromberg. 
(Trockener Stempel.) 
Eingetragen Kontrolbuch Fol. ..... —— Hierzu sind Kupons ausgefertignt 
Der Stadtsekretair. Der Stadtkämmerer. 
(Nr. 6119.) Pro-
	        
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