Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Provinz Preußen, Regierungebezirk Marienwerder. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Stuhmer Kreises. 
Der Inhaber dleses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Stuhmer Kreises 
Littr. ..... W.„ uͤber .. ... Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . Serie Zinskupons für die funf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Stuhm, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch er- 
hoben ist. 
Stuhm, den n..... 18. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im 
Stuhmer Kreise. 
  
(Nr. 5992.) Prlvileglum wegen Ausgabe von 45,000 Thalern auf den Inhaber lautender 
Keisobligationen des Königsberger Landkreises. Vom 28. November 1804. 
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Königsberger Landkreises auf dem 
Kreistage vom 10. Oktober 1863. beschlossen worden, die zur Grunderwerbung für 
die Pilau-Königsberg-Lycker Eisenbahn (Ostpreußische Südbahn) innerhalb des 
genannten Kreises erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, 
wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden 
Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkünd- 
bare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 45,000 Thalern aus- 
siellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Glaubiger noch der 
Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Ge- 
setzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage 
von 45,000 Thalern, in Buchstaben: fünfundvierzig tausend Thalern, welche in 
folgenden Apoints: 
25,000 Thaler à 500 Thaler, 
15,000 „ à 100 
5,000 - à 50 - 
45,000 Thaler, 
Oir. 301—## nach
	        
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