Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Zur  Sicherheit  der  hierdurch  elngegangenen  Berpsllihtumgen  haffet  die
Stadtgemeinde  Burg  mit  ihrem  gesammen  Ss  und  ihren  sämmtlichen
Einkünften.

Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
und  Siegel  ertheilt.

Burg,  den  K##  .  .  ..  18.
(Trockener  Stempel.)

Der  Magistrat  der  Stadt  Burg.

Eingetragen  im  Kontobuch  Ffol.  ierzu  sind  Kupons  Serie  I.  V1.  bis  10
.  es  7  neih  Voln  ausgersscht.  "
Der  Kassen-Kurakor.  Küammereikassen-Rendant.

Provinz  Sachsen,  Regierungsbezirk  Magdeburg.

Zins-Kupon  Grrie  .  .  ..  )
über  2  Thaler  15  Silbergroschen
zu  der
Burgschen  Stadtobligation
Litt.  ..  .  .  .  M  ....
uͤber

100  Thaler  zu  fünf  Prozent  Ziusen.
Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  vom

..  .  .  ...  ...  ab  die  Zinsen  der  vorbenannken  Stadtobli  lgatirn  fuͤr  das
Halbjahr  von  ...  bisss.  mit  zwei  Thaler  funfzehn
Silbergroschen  bei  der  Kämmereikasse  zu  Sang.

Burg,  den  mnm  ...  ..  ..

(Trockener  Stempel.)

Der  Magistrat.

Dieser  töäN  wird  ungültig,  wenn  dessen
Betrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  Ablauf
des  Klenrenabrers,  in  welchem  er  fällig  geworden,
erhoben  wird.

 

Nr.  6130—6131.)  Pro-