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(Nr. 6276.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Tost-Gleiwitzer Kreises im Betrage von 200,000 Thalern. Vom
12. Februar 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem von den Kreissiänden des Tosl-Gleiwitzer Kreises auf den Kreis-
tagen vom 4. Januar und 13. November 1865. beschlossen worden, die zur Aus-
führung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmirtel
im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten
Kreissicnde: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons
versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen
Betrage von 200,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im
Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden har,
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von
Obligationen zum Betrage von 200,000 Thalern, in Buchslaben: zweihundert
Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
150,000 Thaler à 500 Thaler = 300 Stück,
40,000 : à 100 - m— 400 -
10,000 à 50 -200 O
= 200,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
vier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu
bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1866. ab mit wenigslens
jährlich Einem Prozent des Kapitals und dem Betrage der durch die fort-
schreitende Amorkisation ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges
Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung
ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden
Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend
zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obliga-
tionen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist
durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenmtniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. Februar 1866.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Enlenburg.
Pro-