— 403 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Sgaaten.
Nxr. 33.—
(Nr. 6370.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Juni 18606., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an die Dorfgemeinden. Flechtingen, Behnsdorf und Hs-
dingen und den Besitzer des Ritterguts Flechtingen für den Bau und die
Unterhaltung einer Chaussee von Flechtingen über Behnsdorf und Hödingen
bis zu der Chaussee von Weferlingen nach Walbeck und resp. Eschen-
rode, im Kreise Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Guts-
und Gemeinde-Chaussee im Kreise Gardelegen, des Regierungsbezirks Magdeburg,
von Flechtingen uber Behnsdorf und Hôdingen bis zu der Chaussee von We-
ferlingen nach Walbeck und resp. Eschenrode genehmigt habe, verleihe Ich hier-
durch den Bau-Unternehmern, nämlich den Dorfgemeinden Flechtingen, Behns-
dorf und Hödingen und dem Besitzer des Ritterguts Flechtingen das Expro-
priationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf
diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Unternehmern gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiuagen, sowie der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Juni 1860.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.
Johrgang 1866. (Dr. 6370—6371.) 56 (Nr. 6371.)
Ausgegeben zu Berlin den 13. Juli 1866.