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Schema.
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg.
Obligation
der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra
II. Emission
Littr. ..... W...
über
Eintausend
fürflundert
zweihundert) Thaler Preußisch Kurant.
Einhundert
funfzig
Die Sozietaͤt zur Regulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra ver-
schuldet dem Inhaber dieser, Seitens des Glaͤubigers unkuͤndbaren Verschrei-
bung die Summe
Eintausend
fuͤnfhundert
von (zweihundert Thalern Preußisch Kurant,
Einhundert
funfzig
deren Empfang der unterzeichnete Vorstand der Sozietét bescheinigt. Diese
Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausführung ihrer Meliorationen von
der genannten Sozietät in Gemäßheit des Allerhülchsten Privilegiums vom
ln (Gesetz-Samml. vom Jahre 1866. S. ) aufgenommenen
Gesammtdarlehns von siebenzig Tausend Thalern II. Emission.
Die Rückzahlung der Schuld geschieht spätestens vom 1. Juli 1868. ab
allmalig aus einem zu diesem Behufe mit wenigstens einem halben Prozent
jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen,
gebildeten Tilgungsfonds.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt im Monat Dezember jeden Jahres,
zuerst im Dezember 1867., und die Auszahlung des Kapttals und der Zinsen
in dem Zinskermine am 1. Juli des folgenden Jahres. Die Sozietst behaͤlt
sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf von vier Jahren den Tilgungsfonds
durch groͤßere Ausloosungen zu verstaͤrken, sowie saͤmmtliche noch umlaufende
Schuldverschreibungen zu kuͤndigen. ·
Ozean-) 57 Die