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Diese Prüfungsanstalt übernimmt jedoch auf Antrag auch von anderen Betheiligten
Handfeuerwaffen gegen Entrichtung der nachbezeichneten Gebühren zur Prüfung in denjenigen
Terminen, zu welchen die Prüfung der Erzeugnisse der Waffenfabrik Mauser
stattfindet.
Eine Verpflichtung, für die zu prüfenden Waffen die Prüfungsanstalt in Oberndorf
zu benützen, besteht für Niemand. Insbesondere können die Betheiligten ihre Handfenerwaffen
auch bei der K. preußischen Beschußanstalt in Suhl oder andern ähnlichen
Anstalten prüfen lassen.
Bei der K. Prüfungsanstalt für Handfeuerwaffen in Oberndorf werden für die vorzunehmenden
Prüfungen bis auf Weiteres folgende Gebühren erhoben:
A. Erster Beschuß.
1) Für jeden Schrotlaisunn 3232395.
Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen:
2) bis zu 10 mm Bohrungsdurchmesrser 15Pf.
3) über 10 bis 18 mm Bohrungsdurchmesser 20 U l.
41) „ 18 „ 22 „ „ 226 Ff.
5) „ 22 mm Bohrungsdurchmesser das Dreifache des annähernden Werths
der zum Beschuß verwendeten Materialien auf volle Pfennig nach oben
abgerundet. Für jeden Beschuß besonders zu ermitteln.
B. Zweiter Beschuß.
6) Für jeden Schrotlauf ....... 32 Pf.
7) „ „ „ mit gezogener Würgebohrng 140 Uf.
Für jeden Lauf zu Einzelgeschossen:
8) bis zu 10 min Bohrungsdurchmesser.. 13m38 f.
9) über 10 bis 18 mm Bohrungsdurchmesser 16Pf.
10) „ 18 „ 22 „ „ .. .. . . . 20Pf.
11) „ 22 mm Bohrungsdurchmesser wie bei 5,