1I. Abschn.: Bürgerl. Ehe. 3. Tit.: Nichtigkeit u. Anfechtbarkeit d. Ehe. 849
C. Wirkung der Anfechtung §. 1343.
Wird eine anfechtbare: Ehe angefochten?, so ist sie als
von Anfang an nichtig anzusehen." Die Vorschrift des 8. 142
Abs. 2“" findet Anwendung.
Die Nichtigkeit einer anfechtbaren Ehe, die im Wege der
Klage angefochten worden ist5, kann, solange nicht die Ehe für
nichtig erklärt oder aufgelöst ist, nicht anderweit geltend gemacht
werden.“
1 18260, II A 1251, II b 1328, III 1826. M. IV, 84. Prot. IV, 81, VI, 892.
1. §8 1330. Bis zur Anfechtung besteht die Ehe, sie leidet nur
an einem Mangel, der dem dazu Berechtigten die Möglichkeit der Anfechtung
gewährt. Gegensatz zur nichtigen Ehe s. § 1329 A. 1.
2. durch Klage oder nach § 1342. Da nur die begründete Anfechtung
Erfolg haben kann, so ist bei der Anfechtung durch Klage
das Urteil maßgebend, s. Abs. 2 und 8 1341 A. 2. Vermerk im Heiratsregister
PSt G. § 55 i. F. a. 46 M.
3. § 1421. Aufhebung mit rückwirkender Kraft X. JW. 03#,
Gr. 499°. S. 8 1329 A. 1.
4. d. h. wer die Anfechtbarkeit kennt, wird so angesehen, als kenne
er die erfolgte Anfechtung und damit nach § 13431 Satz 1 die Nichtigkeit;
die Vorteile des gutgläubigen Gatten kommen ihm nicht zu.
5. Für die Anfechtung nach § 1342 gilt dies nicht.
6. Vgl. § 1329 A. 3, ZBPO. § 152. Obwohl die Anfechtung schon
durch die Klageerhebung erfolgt, kann die Nichtigkeit erst geltend gemacht
werden, wenn sie durch Urteil ausgesprochen oder wenn die Ehe vorher
aufgelöst ist. Nach der Nichtigkeitserklärung oder der Auflösung kann
die Nichtigkeit von jedermann ohne weiters geltend gemacht werden.
III. Wirkung b. Nichtigk. eingeschrüooktei1.
s40h Wiile §. 1344.
Einem Dritten gegenüber können aus der Nichtigkeit: der
Ehe Einwendungen gegen ein zwischen ihm und einem der Ehegatten
vorgenommenes Rechtsgeschäft? oder gegen ein zwischen
ihnen ergangenes rechtskräftiges Urtheil 8 nur hergeleitet werden,
wenn zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts oder zur Zeit
des Eintritts der Rechtshängigkeit die Ehe für nichtig erklärt!“
oder die Nichtigkeit dem Dritten bekannt war.5
Die Nichtigkeit kann ohne diese Beschränkungs geltend gemacht
werden, wenn sie auf einem Formmangel beruht und die
Ehe nicht in das Heirathsregister eingetragen worden ist.7
1 1168, 1270, 11 a 1256, 1252, IIbD 1329, III 1327. M. IV, 68. Prot. IV,
67 bis 69. . 178.
1. auch aus der auf Anfechtbarkeit beruhenden (8 13431). Einschränkung
der im § 1329 A. 1 bezeichneten Wirkungen. Gilt nicht gegen-Bürgerliches
Gesetzbuch. Handausgabe. 9. Aufl. 54