Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr.  6742.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  von  Beschlüssen  über
Abänderungen  der  unter  dem  13.  November  1837.  Allerhöchst  bestätigten
Statuten  des  Theater-Aktienvereins  zu  Breslau.  Vom  12.  Juli  1867.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  11.  Mai
d.  J.  dem  von  der  Generalversammlung  des  Breslauer  Theater-Aktienvereins
unterm  12.  Februar  1866.  vereinbarten  Zusatze  zum  F.  26.  des  unter  dem  13.  November
  1837.  landesherrlich  genehmigten  Statuts  des  Vereins,  wie  nicht  minder
der  von  der  Generalversammlung  der  Aktionaire  unter  dem  19.  Juni  1865.  beschlossenen
  anderweiten  Fassung  der  17.  und  18.  jenes  Statuts  die  Allerhöchste
  Genehmigung  zu  ertheilen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  wird  durch  das  Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung
zu  Breslau  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  12.  Juli  1867.

Der  Minister  für  Handel!  Der  Justizminister.  Der  Minister
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.  Gr.  zur  Lippe.  des  Innern.
Im  Auftrage:  Im  Auftrage:
Delbrück.  v.  Klützow.

 

Berichtigung.

Im  329.  der  Strafprozeß-  Ordnung  für  die  durch  das  Gesetz  vom
20.  September  1866.  und  die  beiden  Gesetze  vom  24.  Dezember  1866.  mit  der
Monarchie  vereinigten  Landestheile  Seite  1008.  Zeile  13.  ist  statt  „Anspruches“
zu  lesen:  Ausspruches.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Verlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerel
(R.  v.  Decker).