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(Nr. 6762.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1867., betreffend die Abänderung der Be-
stimmungen des F. 11. des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden im
Herzogthum Holstein und des §. 16. der Verordnung vom 8. Februar
1854. über die Verhältnisse der Juden im Herzogthum Schleswig.
A# den Derich vom 6. Juni d. J. will Ich in Abänderung der Bestimmungen
des H. 11. des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden im Herzogthum Holstein
und des F. 16. der Verordnung vom 8. Februar 1854. über die Verhältnisse
der Juden im Herzogthum Schleswig hierdurch die Befugniß zur Ernennung der
jüdischen Geistlichen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, sowie zur
Festsetzung der denselben aus Gemeindemitteln beizulegenden Einnahmen den be-
treffenden Regierungen übertragen.
Berlin, den 24. Juni 1867.
Wilhelm.
v. Mühler. Gr. zu Eulen burg.
An die Minister der geistlichen, Unterrichts= und
Medizinal-Angelegenheiten und des Innern.
(Nr. 6763.) Bekanntmachung) betreffend die Allerhöchste Genehmigung des zweiten Nach-
trages zu dem Statut der unter dem 16. Dezember 1856. bestätigten
„Union, Aktiengesellschaft für See- und Flußversicherungen in Stettin.“
Vom 30. Juli 1867.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 22. Juli
1867. den in dem notariellen Protokolle vom 2. Mai 1867 enthaltenen zweiten
Nachtrag zu dem Statut der unter dem 16. Dezember 1856. bestätigten „Union,
i“l.l für See. und Flußversicherungen in Stettin"“ zu genehmigen
geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statutnachtrage wird durch das Amts-
blatt der Königlichen Regierung zu Stettin bekannt gemacht werden.
Berlin, den 30. Juli 1867.
Der Minister für Handel) Gewerbe und offentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Delbrück.
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(N. v. Decker).