Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr.  6765.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  12.  Juli  1867.,  betreffend  die  Ertheilung  der  Genehmigung
  zu  Namensänderungen.

A#  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  5.  Juli  d.  J.  bestimme  Ich
hierdurch  für  den  gesammten  Umfang  der  Monarchie,  daß  die  nach  den  gesetzlichen
  Bestimmungen  erforderliche  Genehmigung  zu  Namensänderungen,  abgesehen
von  denjenigen  Fällen,  in  denen  es  sich  um  die  Aenderung  eines  adeligen  Namens
oder  um  die  Annahme  adeliger  Prädikate  handelt,  in  welchen  Fällen  Meine  Entscheidung
  einzuholen  ist,  fortan  von  den  Bezirksregierungen  ertheilt  werden  soll.
Im  Gebiete  des  ehemaligen  Königreichs  Hannover  soll  die  gedachte  Befugniß
bis  zur  anderweitigen  Organisation  der  dortigen  Verwaltungsbehörden  von  den
Landdrosteien  ausgeübt  werden.

Ems,  den  12.  Juli  1867.

Wilhelm.
v.  Mühler.  Gr.  zur  Lippe.  v.  Selchow.
An  das  Staatsministerium.

 

(Nr.  6766.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  15.  Juli  1867.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  den  Kreis  Nimptsch,  im  Regierungsbezirk  Breslau,
für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  1)  der  Strehlen-Zoptener  Landstraße
von  dem  Berührungspunkte  mit  der  Breslau-  Glatzer  Staats--Chaussee  bei
Jordansmühl  im  Kreise  Nimptsch  über  Schwentnig  und  Przydrowic  bis
zur  Kreisgrenze,  und  2)  der  Nimptsch-Strehlener  Landstraße  von  Nimptsch
über  Woislowitz,  Petrikau,  Prauß  und  Karschau  bis  zur  Kreisgrenze
vor  Niclasdorf.

N  Ich  durch  meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  von  dem  Kreise
Nimptsch,  im  Regierungsbezirk  Breslau,  beabsichtigten  chausseemäßigen  Ausbau:
1)  der  Strehlen-Zoptener  Landstraße  von  dem  Berührungspunkte  mit  der  Breslau-Glatzer
  StaatsChaussee  bei  Jordansmühl  im  Kreise  Nimptsch  über  Schwentnig
und  Przydrowic  bis  zur  Kreisgrenze,  und  2)  der  Nimptsch-Strehlener  Landstraße
von  Nimptsch  über  Woislowitz,  Petrikau,  Prauß  und  Karschau  bis  zur  Kreisgrenze
  vor  Niclasdorf  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Nimptsch
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  diesen  Chausseen  erforderlichen  Grundstücke,
imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats  Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug
auf  diese  Straßen.  Zugleich  will  Ich  dem  genannten  Kreise  gegen  Uebernahme
der  künftigen  chausseemähigen  Unterhaltung  der  Straßen  das  Recht  zur  Erhebung
des  Chaufergel  es  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal

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