Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1342 — 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter= 
schrift ertheilt. 
Freistadt, den ..ten .... 18.. 
(L. S) 
Die staͤndische Finanzkommission des Kreises Freistadt. 
Drovinz Schlesien, Negierungebezirk Liegnitz. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Freistädter Kreises 
Littr. . . ... M . . . . 
über 
.......... Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über ..... Thaler..... Silbergroschen. 
Der Inhaber biesss Zinskupons zne gegen. dessen —im*–WD2“)d in der Zeit 
ded sätechin die afen der voltenendbrrvari Obligaion f dis Halbjaht 
*. Eibewoiter e tur0. *J zu Freistadt. halern 
Freistadt, den .. ten ..... 
(L. S.) 
Die ständische Finanzkommission des Kreises Freistadt. 
cdeer — 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- 
derjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Pro-
	        
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