Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1439  —

Provinz  Westphalen,  Regierungebezirk  Arnsberg.
Dalon

zu  der

Wittener  Stadt-Obligation
über  100  Thaler  zu  fünf  Prozent  verzinslich.

Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  bei  der  Schuldemtilgu  ngs-Kasse
  zu  Witten  zu  der  vorbenannten  Obligation  der  Stadt  Witten  über  100  Thaler
—iees  die  (zweite)  Serie  Zinskupons  für  die  zehn  Jahre  von  18.  bis  18.
sofern  von  dem  Inhaber  der  Obligation  dagegen  bei  der  unterzeichneten  städiischen
Schuldentilgungs-Kommission  kein  Widerspruch  eingeht.

Witten,  den  #ten  ...  18.

(Trockener  Stempel.)
Der  Magistrat.  Die  städtische  Schuldentilgungs-Kommission.
Der  Rendant  der  Schuldentilgungs  Kasse.

 

(Nr.  6801—6602.)  (Nr.  6802.)