Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1437  —
Provinz  Westphalen,  Regierungsbezirk  Arnsberg.
Obligation  der  Stadt  Witten

(Stadtsiegel)
Serie  .  .  ...  ——-.  Thaler  100.
über

Einhundert  Thaler  Kurant.

Die  Endesunterzeichneten,  durch  das  Allerhöchste  Privilegiuim  vom  ..  .  .  .  .  .  .  ..
hierzu  ausdrücklich  ermächtigt,  beurkunden  und  bekennen  hiermit,  daß  der  Inhaber
dieser  Obligation  die  Summe  von  Einhundert  Thalern  Kurant,  deren  Empfang
sie  bescheinigen,  an  die  Stadt  Witten  zu  fordern  hat.

Die  auf  fünf  Prozent  jährlich  festgesetzten  Zinsen  sind  am  2.  Januar  und
1.  Juli  jeden  Jahres  fällig,  werden  aber  nur  gegen  Rückgabe  der  ausgefertigten
halbjährlichen  Zinskupons  gezahlt.  Das  Kapital  wird  durch  Amortisation  getilgt
werden,  weshalb  eine  Kündigung  von  Seiten  des  Gläubigers  nicht  zulässig  ist.

Die  näheren  Bestimmungen  sind  in  dem  nachstehend  abgedruckten  hli.
legium  enthalten.

Witten,  den  1een  18.

Der  Magistrat.  Die  städtische  Schuldentilgungs-Kommission.
Der  Rendant  der  Schuldentilgungs  Kasse.

Beigefügt  sind  die  Kupons  Serie  I.  .
bis  20.  nebst  Talon.  Die  folgenden  Serien
Siskupoms  werden  AShoen  Einlieferung  der
Talons  bei  der  Schuldentilgungs-Kasse  verabreicht.


(Rückseite.)
Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen
  der  Stadt  Witten  im  Betrage  von  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  Thalern.
Vo.

(Folgt  der  Abdruck  des  Privilegiums.)

(Nr.  080l.)  Pro-