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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblat t.
XX. Stück. München, Freitag den 16. Mai 1877.
Verordnung.
(Die Behandlung der Unterthanen des Kanton
Glarus in der Schweiz, bei Konkursen
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi haben durch die Verordnung vom
17. Maͤrz 1808 (Regierungsblatt 1808
Stuͤck XIV. S. 683) den Schweizer Unterthanen
bei gerichtlichen Konkursen in Unsern
Staaten gleiche Rechte mit den Inlaͤndern
in der Voraussezung eingeraͤumt, daß
von den Schweizer Gerichten gegen Unsere
Unterthanen die erfoderliche Reciprocitaͤt
beobachtet werde. Da nun der Kanton
Glarus in der Schweiz diese Gleichstellung
noch zur Zeit verweigert, so tragen
Wir sämtlichen Gerichtsstellen Unsers Reis
ches auf, gegen die Unterthanen des gedachten
Kantons Glarus die Retorsion anmuwenden,
und dieselben bei gerichtlichen
Konkursen mit ihren Foderungen allen inldndischen
Gläubigern nachzusezen.
München den 6. Mat 1817.
Max Josepb.
Graf Reigersberg.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General Sekretär
von Nemmer.
Bekanntmachungen.
Seine Majestät der König haben nach
Vernehmung Allerhöchstdero Staats Rathes
im Betreffe der Maßregeln gegen die Theuerung
und der Anordnung eines Central Komité's
unterm 12. d. M. an die königlichen
Staats Minister des Innern und der Finanzen
Grasen von Thürheim und Freiherrn
von Lerchenfeld nachstehende allerhöchste
Eneschließung zu erlassen geruht:
Wir Maximilian Josepb,
bon Gottes Gnaden König von Baiern.
Die Sicherung Unseres Reiches gegen die
aus möglichem Mangel und der noch bestehenden
Theuerung des Getreids drohenden
Uebel ist ununterbrochen ein Gegenstand Unserer
besondern Regenten Sorge gewesen.
Wir haben zur Begünstigung der Zuund
Einfuhr des Getreides und der ersten
Lebens Bedürfnisse die Eingangs Zölle, so
wie jene im Innern des Reiches aufgehoben;
dagegen die Ausfuhr sehr erhöhten
Auflagen und beschränkenden Vorschriften
unterworfen; die Eindienung der Gilltfeüchte
Unserers Aerars, so wie der Seiftungen
und Kommunen in Natur anbefohlen; Unseren
Regierungen die ausgedehntesten Voll-(29)