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erhalten, daß Teine nublofe Verichwendung des Waffers zum
Nachtheil der Culturanlage ftattfinde, und gegebenen Tall3 be-Yufs
Abjtelung Anzeige zu machen.
87. Die in gegenwärtiger Dienftesinitruftion enthaltenen
Be- und Entwäfjerungsregulative Hat der Wiejenwärter
genau einzuhalten und dafür zu jorgen, Daß fo weit immer
thunlich jede einzelne Abtheilung der Anlage nad Verhältnik
ihrer Größe gleich viel und gleich gutes Waffer erhält.
8. 8, Die Staudielen für die Kleineren Schleußen find
nur dann einzufeßen wenn gewäffert wird, außerdem find Diejelben
an einem gegen Feuchligfeit geficherten Orte zu verwahren,
8. 9. Zur Verhütung plößlicder Ueberfluthungen und
Perjandungen jind zu der Zeit, wo nicht gewäljert wird, fonad)
die Hauptichleußen geöffnet find, die Einläffe oder Miündungen
in die HYuleitungsgräben genau verjchloffen zur halten.
8. 10. So oft ftarfer oder anhaltender Negen, Eisgänge
2c. ein jtarkes Anschwellen des Wafjerd vermuthen lafjen,
hat fich der Wiefenwärter bei Tag und bei Nacht in feinem
Dienftbezirke aufzuhalten und dafür zu forgen, daß die Anlagen
feinen Schaden erleiden.
8. 11. Eigenmächtige Yenderung der bejtehenden Anlagen
oder Herftellung neuer it dem Wiefenwärter auf Strengjte
unterfagt, derfelbe ift in viefer Hinficht an die bejonderen Nırfträge
der Wiejenvorjtandichaft gebunden.
$. 12. Wenn Da3 in Den HYZuleitungsgräben befindliche
Gras dent Zauf des Wafferd Hinderlic) zu werden beginnt Hat
der Wiefenwärter der Vorftandichaft Anzeige zu machen. Entfernt
der Wiejeneigenthünmer auf Anordnung der VBorftandichaft
innerhalb der ihm hiezu vorgeftredten Furzen Friit das Gras
nicht, jo darf es Der MWiejenwärter entfernen und zu feinem
Ruben verwenden,
8. 13. Der Beginn der Wäfferungen fowie die Dauer
derjelben hat vorbehaltlicy allenfallliger Anoronungen der Wielenvorftandfchaft
hierüber der Wiejenwärter nad) feineni plichtgemäßen
Ermelien zu beitimmen.
8. 14. Die Herbitwäfferung ft am fleißigften zu betreiben,
da zu Diejer Sgahrezzeit Das MWafjer Die meiften Düngenven
Stoffe enthält, und jo lange fortzufeßen, alS das Einfrieren
nicht zu befürchten ift, ift leßteres ver Fall, jo find Die Wicjen
10 Ichnell als möglicdy troden zu legen.