Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1855 — 
  
  
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg. 
Zins-Kupon 
zur 
Obligation der Stadt Weißenfels 
Littr. W—. 
lautend über 
. . . .... . . . .. Thaler 
zu fünf Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am „ien 
18.. und späterhin an fälligen halbjährlichen Zinsen der 
vorbenannten Stadt-Obligation 
............... ThalerSilbergrpfcheu 
aus der Stadt-Hauptkasse zu Weißenfels. 
Weißenfels, den n 18. 
(Trockener Stempel.) 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistrats- 
mitgliedes.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner- 
halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig ge- 
worden, erhoben wird. 
  
  
(Nr. 6924.) Pro-
	        
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