Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1861 — 
(Nr. 6926.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Oktober 1867., betreffend die Verleihung der fiska. 
lischen Vorrechte an die Gemeinden Groß-Rottmersleben, Ackendorf und 
Klein Santersleben im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magde- 
burg, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von Groß-Rottmersleben über Ackendorf bis zur Neuhaldens- 
lebener Kreisgrenze in der Richtung auf Gutenswegen. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde- 
Chaussee von Groß-Rottmersleben über Ackendorf bis zur Neuhaldenslebener 
Kreisgrenze in der Richtung auf Gutenswegen, im Kreise Neuhaldensleben, Regie- 
rungsbezirk Magdeburg, genehmigt habe) verleihe Ich hierdurch den Gemeinden 
Groß-Rottmersleben, Ackendorf und Klein- Santersleben das Expropriationsrecht 
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs= Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats- Chausseen bestehenden Verschristen, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich den genannten Gemeinden egen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chauffer 
eldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
hausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über 
die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange- 
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. anghängten Bestimmungen wegen der Chausfseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 28. Oktober 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
C r. 6926—f60.7) (Nr. 6927.
	        
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