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(Nr. 6926.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Oktober 1867., betreffend die Verleihung der fiska.
lischen Vorrechte an die Gemeinden Groß-Rottmersleben, Ackendorf und
Klein Santersleben im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magde-
burg, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Groß-Rottmersleben über Ackendorf bis zur Neuhaldens-
lebener Kreisgrenze in der Richtung auf Gutenswegen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-
Chaussee von Groß-Rottmersleben über Ackendorf bis zur Neuhaldenslebener
Kreisgrenze in der Richtung auf Gutenswegen, im Kreise Neuhaldensleben, Regie-
rungsbezirk Magdeburg, genehmigt habe) verleihe Ich hierdurch den Gemeinden
Groß-Rottmersleben, Ackendorf und Klein- Santersleben das Expropriationsrecht
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs= Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats- Chausseen bestehenden Verschristen, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich den genannten Gemeinden egen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chauffer
eldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
hausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über
die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange-
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. anghängten Bestimmungen wegen der Chausfseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 28. Oktober 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
C r. 6926—f60.7) (Nr. 6927.