Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

1862  —

(Nr.  6927.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  28.  Oktober  1867.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  die  Gemeinde  Walbeck,  im  Kreise  Gardelegen,  in
Bezug  auf  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee  von
der  Weferlingen-Walbeck-  Schwanefelder  Chaussee  im  Orte  Walbeck  ab
nach  Helmstädt  zu  bis  zur  Walbecker  Feldmarkgrenze.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Gemeinde-Chaussee
  im  Kreise  Gardelegen,  des  Regierungsbezirks  Magdeburg,  von  der
Weferlingen-Walbeck-Schwanefelder  Chaussee  im  Orte  Walbeck  ab  nach  Helmstädt
zu  bis  zur  Walbecker  Feldmarkgrenze  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  der
Gemeinde  Walbeck  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen
Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-
  Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden
Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  der  genannten
Gemeinde  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der
Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen
des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Hhausser  eld-Tarifs,  einschließlich
der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der
sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen
  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch
verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte
Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz.  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  28.  Oktober  1867.
Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.
An  den  Finanzminister,  den  Minister  für  Handel,

Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  und  den
Minister  des  Innern.

 

(Nr.  6928.)