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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 11.—
(Nr. 6537.) Patent wegen Besitznahme vormals Bayerischer Landestheile. Vom 12. Ja-
nuar 1867.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen rr
thun gegen Jedermann hiermit kund:
In dem Friedensvertrage, welchen Wir mit Seiner Majestät dem Könige
von Bayern am 22. August 1866. abgeschlossen haben, sind Uns die nach
stehenden, bis dahin Baverischen Gebietstheile: das Bezirksamt Gersfeld, der
Landgerichtsbezirk Orb, ohne Aura, die zwischen Saalfeld und dem Preußischen
Landkreis Ziegenrück gelegene Enklave Kaulsdorf, abgetreten worden.
Wir haben bechlossen b diese Gebietstheile mit Unserer Monarchie zu ver-
einigen und zu diesem Behufe mit Zustimmun- beider Häuser des Landtages
das Gesetz vom 24. Dezember v. J. erlassen und verkündigt.
Demzwfolge nehmen Wir die vorstehend bezeichneten bisher Bayerischen
Gebietstheile durch gegenwärtiges Patent in Besitz und einverleiben dieselben
Unserer Monarchie mit allen Rechten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit und
mit sämmtlichen Zubehörden und Ansprüchen.
Wir befehlen, die Preußischen Adler an den Grenzen zur Bezeichnung
Unserer Landesherrlichkeit aufzurichten, statt der bisher angehefteten Wappen
Unser Königliches Wappen anzuschlagen und die öffentlichen Siegel mit dem
Preußischen Adler zu versehen.
Wir gebieten allen Einwohnern der nunmehr mit Unserer Monarchie ver-
einigten ehemaligen Bayerischen Gebietstheile, fortan Uns als ihren rechtmäßigen
König und Landesherrn zu erkennen und Unseren Gesetzen, Verordnungen und
Befehlen mit pflichtmäßigem Gehorsam nachzuleben.
Wir werden Jedermann im Besitze und Genusse seiner wohlerworbenen
Privatrechte schützen und die Beamten, welche in Unsere Dienste überzutreten
gewillt sind, auf ihren Posten und im Genusse ihrer Diensteinkünfte belassen.
Die gesetzgebende Gewalt werden Wir bis zur Einführung der Preußischen
Verfassung allein ausüben.
So lange bis Wir eine andere Einrichtung zu treffen zweckmäßig finden,
wird jede öffentliche Stelle in der bisherigen Art verwaltet.
Jahrgang 1867. (Nr. 6537—6538.) 23 Un-
Ausgegeben zu Berlin den 11. Februar 1867.