Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Provinzial-Aktien-Gank des Großherzogthums Posen, 
gegründet durch den notariellen Vertrag vom 24. Oktober 1856., 
landesherrlich bestätigt durch Königliche Kabinets-Order vom 16. März 1857. 
Bank-Aktie 
. . über 
Fübnfhundert Thaler Preußisch Kurant. 
De. N. N. (Stand und Wohnort) hat den weveir Ante mit Frl 
hundert Thalern statutenmäßin 4( und dadurch alle statutenmäßigen Rechte 
und Pflichten an der auf 2000 Aktien à 500 Thaler gegründeten Provinzial- 
Aktienbank des Großherzogthums Posen) namentlich an deren Gewinne sowie 
an dem Beumm-Senkur- dieser Gesellschaft erworben. Jeder Nachfolger im 
Eigenthume dieser Aktie ist den Statuten unterworfen. 
Posen, dn .... 18.. 
Der Verwaltungsrath. 
Dieser Aktie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, auf jeden Inhaber lautend, nebst 
Talon beigegeben, welche nach Ablauf des letzten Jahres durch neue ersetzt werden. 
Eingetragen sub Folio des Registers. 
(Rückseite.) 
Uebertragen a .. 
Follo 
Posen, dd. . . 18. 
Provinzial-Aktien-Bank des Großherzogthums Posen. 
Der Verwaltungsrath. 
(Der Aufsichtsrath.) 
Ta-
	        
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