Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Provinz Preußen, Regierungebezirk Königsberg. 
Obligation 
des Kreises Pr. Eylau 
II. Serie 
über Einhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unteern landesherrlich bestätigten Kreistags- 
beschlusses vom 7. November 1866. und des A erhöchsten Privilegiums vom 
............... wegen Aufnahme einer Schuld von 25,000 Thalern bekennt sich 
die ständische Kommission für Verwaltung des Eisenbahnfonds des Kreises 
Pr. Eylau Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens 
des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 100 Che- 
lern, in Buchstaben: Einhundert Thalern Prugzt ch Kurant, nach dem gesetich 
bestehenden Münzfuße, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und 
mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von fünfundzwanzig tausend Thalern 
Scshbieh vom Iche 1869. 6(0“ allmälig aus einem zu Heirn Behufe gebildeten 
ilgungsfonds von wenigstens Einem brr des gesammten Kapitals jährlich, 
unter QZuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibunge wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem 
Monate Oktober jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Ti#un esonde durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter 
Bezeichnung ätter uchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an 
welchem die Rüchahlung erfolgen soll, öffntlich bekamnt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei umd Einen Monat vor dem 
Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, 
dem Pr. Eylauer Kreisblatte, dem Staatsanzeiger, der Osusischen Hetu# 
und der Hartungschen Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbschrigm Terminen) am 1. Gat und am 1. chte eute ab 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem werinse. 
ie
	        
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