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(Nr. 6647.) Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1867., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an den Grafen zu Stolberg · Roßla in Bezug auf den
Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Roßla uͤber Sittendorf
bis zum Anschluß an die von Artern über Tilleda nach Kelbra führende
fiskalische Straße im Regierungsbezirk Merseburg.
9— Ich durch Meinen Eraß vom heutigen Tage den von dem Grafen
zu Stolberg-Roßla im Negierungsbezir Merseburgauszuführenden Bau einer Chaussee
von Roßla über Sittendorf bis zum Anschluß an die von Artern über Tilleda
nach Kelbra führende fiskalische Straße genehmigt baie verleihe Ich hierdurch
demselben das Expropriationsrecht für die zu dieser C. aussee erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jch dem Grafen zu Stolberg-Roßla
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
Ret zur Erhebung des Haussecgeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Ehausee- eld-Tarifs, einschließlich der in dem-
selben enthaltenen Bestimmungen über die Besreiungen, sowie der sonstigen die Er-
hebung betresenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen
die dem Lhausee eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Besimmungen
wegen der C nasterpolgzei Vergehen auf die gedachte kurße zur Anwendung
kommen.
.Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 24. April 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Berichtigung.
In dem im 34. Stück der Geset-Sammlung pro 1867. abgedruckten Gesetz
vom 27. März 1867.), die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirth-
schaftsgenossenschaften betreffend, ist S. 511. in der letzten Zeile des F. 39. statt:
Liquidation“ zu setzen: Liquidatoren.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Sofbuchdruckerei
(R. v. Decker).