Lerbindich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 22. Mai 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck= Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Itzenplit. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6664.) Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1867., betreffend Veränderungen in den Be.
zirken einiger unteren Verwaltungsbehörden und Amtsgerichte im Gebiete
des vormaligen Königreichs Hannover.
uf en Bericht vom 26. März d. J. bestinune bei Rückgabe der An-
lagen hinstchtlich der Bezirke der unteren Verwaltungsbehörden und der Amts-
gerichte im Gebiete des ehemaligen Königreichs Hannover hierdurch was folgt:
Es wird festestelt, 1) die neu geregelte Grenze der Stadt Wunstorf gegen die
benachbarten Landgemeinden als Grenze der Stadt Wunstorf 8 Amt
Neustadt a. R.; 2) die neu geregelte Grenze der Gemeinde Machtsum gegen
die Gemeinde Kemme als Grenze des Amts Hildesheim gegen das Amt Marien-
burg; ¾ die neu geregelte Grenze der Gemeinde Ostendorf gegen die Gemeinde
Armstorf bei der Poppeschen Anbaustelle an der Mehe als Prenze des Amts
und des Amtsgerichts Bremervörde gegen das Amt und das Amtsgericht Osten;
4) die neu geregelte Grenze der Gemeinde Kirchwistedt gegen die Gemeinde Appeln
als Grenze des Amts und des Amtsgerichts Bremervörde gegen das Amt Lebe
und das Amtsgericht Geestemünde; 5) die Grenze des Amts und des Amts-
gerichts Aschendorf gegen die Stadt und das Amtsgericht Papenburg wird so fel.
estellt, wie sie in der von der Landdrostei zu Osnabrück und der Kronanwalt
chaft des Obergerichts zu Meppen vom 29. August v. J. vollzogenen, bei dem
Amte Achendem zu hinterlegenden Grenzbeschreibung dargestellt ist) 6) die neu
geregelte Grenze der Gemeinden Haselünne und Lotten ainerseis gegen die Ge-
meinde Haverbeck, Klosterholle andererseits, als Grenze des Amts und des Amts-
gerichts Haselünne gegen das Amt und das Amtsgericht Meppen.
Berlin, den 8. April 1867. "
Wilhelm.
Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg.
An die Minister der Justiz und des Innern.
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(Nr. 6665.)