Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 807 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Danzig. 
Zins-Kupon 
(I. Serie) 
zu der 
Kreis-Obligation des Danziger Landkreises 1I. Emission 
I.ittr. —8— 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über . . . .. Thaler . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt, sofern nicht rechtzeitig dagegen 
Widerspruch erhoben ist, gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ......... 
b 
............... resp.vom.s»l ... 
und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- Obligation "-C das Halbjahr 
vgen ... bis. mit (in Buchstaben) Thalern 
Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Danzig. 
Danzig, den n ... 18. 
Die ständische Kommission für den Kreis-Chausseebau im Danziger 
Landkreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fiilligreit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Oanzig. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Danziger Landkreises II. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Danziger Landkreises II. Emission 
Littr.. . .. über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .# Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Danzig nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obligation 
enthaltenen Bestimmungen. 
Danzig, denn . .. 18. 
Die ständische Kommission für den Kreis-Chausseebau im Danziger 
Landkreise. 
  
(Nr. 6686—6687.) (Nr. 6687.)
	        
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