Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 970 — 
Ser. (1) 23 Rthlr. (Erster) Kupon Kup. 1. Litt. D. 
zur 
Düsseldorfer Stadt-Obligation 
über 
Einhundert Thaler Kurant 
Inhober dieses empfängtnnn ... . ... an halbjährigen Zinsen der 
oben benannten Düsseldorfer Stadt-Obligation aus der Düsseldorfer Kommunalkasse 
Zwei Thaler funfzehn Silbergroschen Kurant. 
Der Oberbürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
Kommission. 
Eingetragen Fol. der Kontrole. 
Der städtische Sekretariatsbeamte. E 4.) Der Kommunal-Empfänger. 
(Die Namen des Oberbürgermeisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs- 
Kommission werden gedruckt. 
Dieser Kupon wird nach dem Allerhöchsten 
Privilegiuim d0d0rvrr. un öltg 
und werthlos, wenn dessen Geldbetrag ncht bi 
ummm erhoben ist.
	        
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