Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 971 — 
Talon 
zur 
Düsseldorfer Stadt-Obligation vierter Serie 
über 
Einhundert Thaler Kurant 
Ingaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach vorgängiger Be- 
kanntmachung die . Serie Zins #ons ur die gunf Jahre vom .. . .. . . . 
AA nebst einem neuen Talon bei der Kommunalkasse zu Düsseldorf 
ausgehändigt. 
Wird hier Vegen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Widerspruch erhoben, 
so erfolgt die nns- der neuen Kupons an den Besitzer der gedachten 
Obligation gegen besondere Quittung. 
Der Oberbürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
Kommission. 
( Trockener ) 
Kuponstempel. 
Eingetragen Fol. der Kontrole. 
Der städtische Sekretariatsbeamte. Der Kommunal. Empfänger. 
(Die Namen des Oberbürgermeisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs- 
Kommission werden gedruckt.) 
Gir. 7231—22) (Nr. 7232,
	        
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