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(Nr. 7232.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der
Residenzstadt Kassel im Betrage von 1,300,000 Thalern. Vom I. Okto-
ber 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem vom Stadtrathe der Residenzstadt Kassel im Einverständniß mit
dem Bürger-Ausschuß daselbst beschlossen worden, die zum Zwecke der elscn
gemeinnütziger Anlagen und des Abtrages älterer Schulden erforderlichen Geld-
mittel im Wege der Anleihe zu beschalzen, und zu diesem Behufe der gedachte
Stadtrath die Ermächtigung zur Ausgabe auf jeden Inhaber lautender, mit Zins-
kupons versehener Obligationen nachgesucht hat, ertheilen Wir in Gemäßheit
des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. und der Verordnung vom 17. Sep-
tember 1867. (Gesetz-Samml. 1833. S. 75. und 1867. S. 1518.) durch gegen-
wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung von
1,300,000 Thalern, in Buchstaben: Einer Million dreimalhundert tausend Tha-
lern Kasseler Stadt-Obligationen, welche in folgenden Apoints:
Iitt. A. 1. bis 1600., 1600 Stück à 500 Thaler,
B. 1.5000, 5000 à 100.
nach dem anliegenden Schema, auf jeden Inhaber lautend, auszufertigen, mit
vier Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar,
nach deim festgestellten Tilgungsplane vom Jahre 1869. ab mit alljährlich we-
nigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals, unter Hinzutritt der durch die
Tilgung ersparten Zinsen, sowie des gesammten überschießenden Reinertrages
des zur Herstellung gewinnbringender Anlagen bestimmten Theils der Anleihe,
zurückzuzahlen sind.
as vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter,
und ohne dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung
eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen, ertheilen, ist durch die
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu briyen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den 1. Oktober 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.