Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

(Nr. 7240.) Allerhöchster Erlaß vom 4. November 1868., betreffend die Ernennung des 
Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsraths Wehrmann zum Mitgliede 
des Kuratoriums der Preußischen Bank und zum Vorsitzenden der Immediat- 
kommission zur Kontrolirung der Banknoten. 
A# Ihren Bericht vom 28. Oktober d. J. will Ich an die Stelle des in den 
Ruhestand versetzten Wirklichen Geheimen Raths Costenoble den Wirklichen Ge- 
heimen Ober-Regierungsrath und vortragenden Rath im Staatsministerium 
Wehrmann hierdurch zum Mitgliede des Kuratoriums der Preußischen Bank 
und zum Vorsitzenden der Immediatkommission zur Kontrolirung der Banknoten 
ernennen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 4. November 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für del, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. 
  
Redigirt im Bürsa des St ts · Ministeriums. 
Berll#, gedruckt in der Köntglichen Geheimen Ober Sofbuchdruckerei 
(NR. v. Decker). 
 
	        
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