Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 998 — 
Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf. 
Anweisung 
zur 
Duisburger Stadt-Obligation 
Littr M .. . . über ..... Thaler. 
Inhaber besser Anweisung (Talon) empfängt gegen deren Rückgabe an die 
Duisburger Stadtkasse am .. ten .... .... 18. die zweite Serie von zehn 
halbjährigen Zinskupons zur obigen Duisburger Stadt-Obligation. 
Die Rückgabe muß binnen Jahresfrist vom obigen Tage geschehen, widrigen- 
falls die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Stadt- 
Obligation erfolgt, wenn deren Vorzeigung vor Rückgabe des Talons geschieht. 
Duisburg, den #een... 18. 
. . Die staͤdtische Anleihe- und Schulden- 
Der Buͤrgermeister. tilgungs Kommission. 
(Namen gedruckt in Faksimile.) 
Der Stadt= Rendant. 
(Unterschrift.) 
  
(Nr. 7242.)
	        
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