Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Nachtrag 
zu den 
am 18. Dezember 1843. bestätigten Statuten der Cöln- 
Mindener Eisenbahngesellschaft. 
1. 
Das durch die Mlh bestätigten Statuten vom 18. Dezember 1843. 
gegründete und durch die Aller koften onzessions= und Bestätigungs= Urkunden 
vom 1. September 1853., 26. Juli 1855., 28. Mai 1866. und 20. Juni 1868. 
erweiterte Unternehmen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft wird 
a) auf den Bau und Betrieb einer von Dortmund ausgehenden Eisenbahn 
durch das Emscherthal mit Anschlüssen an die Hauptbahn und Ober- 
hausen-Arnheimer Zweigbahn, sowie von Zweigbahnen, ausgehend von 
den bereits konzessionirten und noch zu konzessionirenden Linien nach dem 
Dortmunder, Bochumer und Essener Kohlenreviere, mit der Maaßgabe 
jedoch, daß die Herstellung dieser Zweigbahnen in jedem einzelnen Falle 
der vorgängigen usimmung des Ministers für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten bedarf, 
b) den Ankauf und Betrieb des dritten Geleises vom Brückthore bei 
Oberhausen bis Sandgate und von Herne nach Zeche Pluto, der Zweig- 
bahnen von Zeche Muto nach Zeche Königsgrube, sowie von Zeche 
Hantrover nach der Karolinenglücker Eisenbahn und von Gelsenkirchen 
bis zu den Zechen Glückauf und Karolinenglück, 
o) auf den Bau und Betrieb einer Bahn zur PVerbindung der Zweigbahn 
nach der Zeche Prosper mit dem dritten Geleise der Huptonhn in der 
Richtung nach Berge-Borbeck, sowie einer Bahn zur Verbindung der 
Zeche Königsgrube mit der Zeche Hannover, 
ben Ankauf und den Betrieb der Bahn zur Verbindung des Bahn- 
hofes Berge-Borbeck mit dem Stadtbahnhofe Essen, 
e) auf die Anlage von Bahnhäöfen bei der Zeche Pluto und an der Karo- 
linenglücker Gsenbahn “* Abzweigung nach der Zeche Hannover 
ausgedehnt. 
34 % 18644 (Orr. 726) 139 S. 2.
	        
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