— 1013 —
Nachtrag
zu den
am 18. Dezember 1843. bestätigten Statuten der Cöln-
Mindener Eisenbahngesellschaft.
1.
Das durch die Mlh bestätigten Statuten vom 18. Dezember 1843.
gegründete und durch die Aller koften onzessions= und Bestätigungs= Urkunden
vom 1. September 1853., 26. Juli 1855., 28. Mai 1866. und 20. Juni 1868.
erweiterte Unternehmen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft wird
a) auf den Bau und Betrieb einer von Dortmund ausgehenden Eisenbahn
durch das Emscherthal mit Anschlüssen an die Hauptbahn und Ober-
hausen-Arnheimer Zweigbahn, sowie von Zweigbahnen, ausgehend von
den bereits konzessionirten und noch zu konzessionirenden Linien nach dem
Dortmunder, Bochumer und Essener Kohlenreviere, mit der Maaßgabe
jedoch, daß die Herstellung dieser Zweigbahnen in jedem einzelnen Falle
der vorgängigen usimmung des Ministers für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten bedarf,
b) den Ankauf und Betrieb des dritten Geleises vom Brückthore bei
Oberhausen bis Sandgate und von Herne nach Zeche Pluto, der Zweig-
bahnen von Zeche Muto nach Zeche Königsgrube, sowie von Zeche
Hantrover nach der Karolinenglücker Eisenbahn und von Gelsenkirchen
bis zu den Zechen Glückauf und Karolinenglück,
o) auf den Bau und Betrieb einer Bahn zur PVerbindung der Zweigbahn
nach der Zeche Prosper mit dem dritten Geleise der Huptonhn in der
Richtung nach Berge-Borbeck, sowie einer Bahn zur Verbindung der
Zeche Königsgrube mit der Zeche Hannover,
ben Ankauf und den Betrieb der Bahn zur Verbindung des Bahn-
hofes Berge-Borbeck mit dem Stadtbahnhofe Essen,
e) auf die Anlage von Bahnhäöfen bei der Zeche Pluto und an der Karo-
linenglücker Gsenbahn “* Abzweigung nach der Zeche Hannover
ausgedehnt.
34 % 18644 (Orr. 726) 139 S. 2.