Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr.  6983.)  Privilegium  wegen  fernerer  Emission  von  1,000,000  Thalern  fünfprozentiger
Prioritäts-Obligationen  1II.  Emission  der  Altona-Kieler  Eisenbahngesellschaft.
Vom  18.  Januar  1868.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #c.

Nachdem  die  Altona-Kieler  Eisenbahngesellschaft  beschlossen  hat,  Behufs
Erweiterung  der  Anlagen  und  Vermehrung  der  Betriebsmittel  im  Anschluß  an
die  durch  Erlaß  des  Oberpräsidiums  für  Schleswig.  Holstein  vom  21.  November
1866.  genehmigte  Prioritätsanleihe  II.  Emission  von  der  in  den  Bedingungen
dieser  Anleihe,  welche  durch  den  ferneren  Erlaß  des  Oberpräsidiums  für  Schleswig-Holstein
  vom  15.  Januar  1867.  genehmigt  sind)  ihr  vorbehaltenen  Befugnh,
ihr  Anlagekapital  zu  dem  bezeichneten  Zwecke  um  eine  fernere  Summe  von
1,000,000  Thaler  durch  Ausgabe  von  fünfprozentigen  Hrrorttäts,  Obltgationen
II.  Emission  zu  vermehren,  Gebrauch  zu  machen,  wollen  Wir  in  Gemäßbeit  de
9  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  (Gesetz  Samml.  für  1833.  S.  75.  ff.)
urch  gegenwärtiges  Privilegium  die  Emission  der  erwähnten  Obligationen  unter
den  nachstehenden  Bedingungen  genehmigen.

K.  1.

Die  Emission  der  Obligationen  erfolgt  unter  den  in  den  vorgedachten,  durch
Erlaß  des  Oberpräsidiums  für  Schleswig-Holstein  vom  15.  Januar  1867.  genehmigten
  Bedingungen  zur  Emittirung  von  2,/500,000  Thalern  fünfprozentiger
Altona-Kieler  Prioritäts-Obligationen  II.  Emission  enthaltenen  Bestimmungen,
welche,  soweit  nicht  im  Nachstehenden  eine  Aenderung  fengestelt  wird,  auf  die
nach  gegenwärtigem  Privilegium  zu  emittirenden  1,000,000  Thaler  fünfprozentiger
gleichnamiger  Obligationen  dergestalt  vollständige  Anwendung  finden,  daß  die  neu
zu  emittirenden  Obligationen  mit  den  bereits  emittirten  völlig  gleiche  Rechte  haben.

il’o

Die  zu  emittirenden  Obligationen  werden  im  Anschluß  an  die  nach  den

mehrerwähnten,  unterm  15.  Januar  1867.  genehmigten  Bedingungen  ausgefertigten
  Obligationen  in  Apoints  zu  100  und  500  Thalern  unter  den  fortlaufenden
Nummern,  und  zwar:
500,000  Thaler  in  Apoints  von  100  Thalern  unter  den  Nummern  15/001—20,000.
500,000  -  500  -  -  -  20,001  -21,000.
sstempelfrei  nach  dem  anliegenden  Schema  A.  ausgefertigt  und  mit  Zinskupons,
sowie  mit  Empfangsanweisung  für  die  folgende  Serie  derselben  (Talon)  nach  den
weiter  beiliegenden  Schemas  B.  und  C.  versehen.

Auf  der  Rückseite  der  Obligationen  werden  sowohl  dieses  Privilegium,  als
die  von  dem  Oberpräsidium  für  Schleswig-Holstein  durch  Erlaß  vom  15.  Januar
1867.  genehmigten  Bedingungen  zur  Emittirung  von  2,500,000  Thalern  fünfprozentiger
  Altona-Kieler  #uzritats.Obligationen  II.  Emission  abgedruckt.  Di

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