Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 7269.) Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1868., betreffend den Rang der Straf- 
anstalts-Direktoren. 
A½# Ihren Bericht vom 19. November cr. bestimme Ich, daß den Straf- 
anstalts-Direktoren der Rang der fünften Klasse der höheren Beamten der Pro- 
vinzialbehörden beigelegt werde. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 25. November 1868. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 7270.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Frank- 
furter Hypothekenbank unter dem 10. August 1868. beschlossenen Aenderung 
des Gesellschaftsstatuts. Vom 5. Dezember 1868. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 31. Oktober 
1868. die von der Frankfurter Hopothekenbank in der Generalversammlung vom 
10. August 1868. laut notariellen Protokolls von demselben Tage beschlossene 
Abänderung des Gesellschaftsstatuts zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst der genehmigten Statutänderung wird durch 
das Amtsblatt der Stadt Frankfurt bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 5. Dezember 1868. 
Der Finanz-Der Minister für Der Minister für Der Minister 
minister. Handel Gewerbe die landwirth- des Innern. 
und öffentliche schaftlichen An- 
Arbeiten. gelegenheiten. 
Im Auftrage: 
Guenther. Gr. v. Itzenplitzt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
  
Ger. 7289—##2) (Xr. 7271.)
	        
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