Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr.  7269.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  November  1868.,  betreffend  den  Rang  der  Strafanstalts-Direktoren.


A½#  Ihren  Bericht  vom  19.  November  cr.  bestimme  Ich,  daß  den  Strafanstalts-Direktoren
  der  Rang  der  fünften  Klasse  der  höheren  Beamten  der  Provinzialbehörden
  beigelegt  werde.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz.  Sammlung  zu  veröffentlichen.
Berlin,  den  25.  November  1868.

Wilhelm.
Gr.  zu  Eulenburg.
An  den  Minister  des  Innern.

 

(Nr.  7270.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  der  von  der  Frankfurter
  Hypothekenbank  unter  dem  10.  August  1868.  beschlossenen  Aenderung
des  Gesellschaftsstatuts.  Vom  5.  Dezember  1868.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  31.  Oktober
1868.  die  von  der  Frankfurter  Hopothekenbank  in  der  Generalversammlung  vom
10.  August  1868.  laut  notariellen  Protokolls  von  demselben  Tage  beschlossene
Abänderung  des  Gesellschaftsstatuts  zu  genehmigen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  der  genehmigten  Statutänderung  wird  durch
das  Amtsblatt  der  Stadt  Frankfurt  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  5.  Dezember  1868.
Der  Finanz-Der  Minister  für  Der  Minister  für  Der  Minister

minister.  Handel  Gewerbe  die  landwirth-  des  Innern.
und  öffentliche  schaftlichen  An-Arbeiten.
  gelegenheiten.
Im  Auftrage:

Guenther.  Gr.  v.  Itzenplitzt.  v.  Selchow.  Gr.  zu  Eulenburg.

 

Ger.  7289—##2)  (Xr.  7271.)